Tandem-Förderung
Ab sofort und bis zum 18. Mai 2026 können sich Einrichtungen auf die Tandem-Förderung bewerben.
Tandem-Förderung
Ab sofort und bis zum 18. Mai 2026 können sich Einrichtungen auf die Tandem-Förderung bewerben.
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Projekte 2024/25
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Die Tandem-Förderung auf einen Blick
- Wir fördern Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, die ein inklusives Vorhaben gemeinsam mit mindestens einem Träger aus der Behinderten(selbst)hilfe umsetzen. Die geförderten Vorhaben stärken die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in der Kinder- und Jugendarbeit.
- Der Fokus der Tandem-Förderung liegt auf der Prozessorientierung. Es sollen Projekte gefördert werden, die eine langfristige Perspektive beabsichtigen.
- Durch die Förderung sollen Erkenntnisse, die in den inklusiven Prozessen entstanden sind, für andere Einrichtungen verfügbar gemacht werden. Wir unterstützen bei der Dokumentation.
- Die geförderten Vorhaben werden bei der Planung und Umsetzung ihrer Angebote und Aktivitäten finanziell unterstützt, fachlich beraten und bei Bedarf qualifiziert.
- Beachten Sie bitte vor allem die Förderrichtlinien im Dokument „Ausschreibungstext mit wichtigen Hinweisen für die Antragstellung“ im Download-Bereich
Was verstehen wir unter Inklusion?
Die Projektfachstelle Inklusion agiert mit dem Ziel die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu unterstützen und arbeitet daher im Verständnis eines Inklusionsbegriffes, der die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Fokus hat. Deswegen sehen wir auch die Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus der Behinderten(selbst)hilfe, Angehörigen und Selbsthilfeverbänden als eine wichtige Chance, um bisher unentdeckte Potentiale gemeinsam zu entfalten.
Inklusion zu ermöglichen, bedeutet (Zugangs-)Barrieren abzubauen. Damit sind nicht nur räumliche Barrieren gemeint, sondern ebenso sprachliche und soziale Barrieren (wie Berührungsängste, Vorurteile, Diskriminierung). Dabei orientieren wir uns am „Index für die Jugendarbeit zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“ (Thomas Meyer/Christina Kieslinger 2014), welcher empfiehlt in Einrichtungen
- inklusive Kulturen
- inklusive Strukturen/Leitlinien
- inklusive Praxis
zu entwickeln und zu etablieren. Wir verstehen Inklusion als einen Prozess, der sich am Sozialraum orientiert und sich in einer kontinuierlichen Reflexion den Bedarfen anpasst.
Worum geht es in unserer Tandem-Förderung?
Wir möchten gute Beispiele inklusiver Praxis in gemeinschaftlicher Verantwortung zwischen Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit und der Behinderten(selbst)hilfe fördern.
Dabei ist es uns wichtig, dass die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an Angeboten, Veranstaltungen oder auch offenen Treffs gestärkt wird. Je nach Arbeitsweise und Schwerpunkt der Einrichtung (ob Verein, Jugendhaus, Aktivspielplatz oder andere) können unterschiedliche Regelangebote inklusiv ausgebaut werden. Es werden ganz bewusst nur prozesshafte Ideen gefördert und keine einmaligen Projekte. In der Einordnung in der Expertise von Thomas Meyer (2016, S. 105ff.) wäre dies „Typus a): „Inklusion im `Normalbetrieb´“ – Kenntnis des Unterstützungsbedarfs, Sicherung von Assistenz, Anpassung von Angeboten im Regelbetrieb/in alltäglichen Setting“. Hierbei sollte bei der Tandem-Förderung jedoch „Typus c): „Mit gutem Vorbild voran gehen!“ – Sensibilisierung, Multiplikatorenprojekte sowie inklusive Team- und Organisationsentwicklung“ immer selbstverständlicher Bestandteil eines inklusiven Vorhabens der Tandem-Förderung sein. Das bedeutet, dass das alltägliche Setting einer Einrichtung schrittweise weiter inklusiv ausgebaut werden soll und dabei die Sensibilisierung aller Beteiligten berücksichtigt werden sollte.
Über die Zusammenarbeit im Tandem möchten wir die Annäherung der Kinder- und Jugendarbeit mit der Behinderten(selbst)hilfe ermöglichen. Auf diese Weise können die beiden Arbeitsfelder voneinander lernen und sich mit ihren unterschiedlichen Sichtweisen unterstützen.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit, der kulturellen Jugendbildung, der Jugendarbeit/-bildung im Sport und angrenzender Arbeitsfelder wie beispielsweise der mobilen Jugendarbeit. Diese können sich gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus der Behinderten(selbst)hilfe bewerben. Akteur*innen aus der Behinderten(selbst)hilfe können beispielsweise ein Verband, eine Elterninitiative, ein Selbsthilfeverein, eine Wohngruppe, die Offenen Hilfen etc. sein.
Projektinhalte
Finanzielle Unterstützung
Die Projekte können bis zu 25.000 Euro an Förderung beantragen. Zudem müssen Eigenmittel von 10% eingebracht werden.
Prozessbegleitung und Qualifizierung
Alle Projekte erhalten eine externe Beratungsperson, mit der der Prozess, inhaltliche Fragestellungen oder aufkommende Herausforderungen niedrigschwellig besprochen werden können. Die Berater*innen wiederum tauschen sich während der Projektlaufzeit untereinander und mit einer erfahrenen Supervisorin über den Stand der Beratungen aus.
Unterstützung bei Kooperation und Vernetzung
Während der Projektlaufzeit finden zwei Vernetzungsveranstaltungen statt, sodass die Akteur*innen von den gegenseitigen Erfahrungen lernen, sich austauschen und Inklusion in den unterschiedlichen Umsetzungsweisen kennenlernen. Außerdem bekommen sie auf den Vernetzungsveranstaltungen Fachinput zu Inklusion und anderen relevanten Themen für ihre Arbeit.
Darüber hinaus bieten wir während der Antragsphase an, sich an uns zu wenden, wenn sich das Finden eines Tandempartners schwierig gestaltet. Beispielsweise sind wir im engen Austausch mit dem Landesverband Lebenshilfe BW, worüber wir möglicherweise Vernetzungen schaffen können.
Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
Unser Ziel ist es, Beispiele von Inklusion und der Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und Jugendarbeit mit der Behinderten(selbst)hilfe in Baden-Württemberg sichtbar zu machen. Dadurch sollen andere Einrichtungen ermutigt werden, eigene Schritte in ihrem Inklusionsprozess zu gehen.
Nach den Erfahrungen aus der letzten Tandem-Förderung und einem Beteiligungsprozess an der Neukonzeption ist uns sehr wichtig, dass Ergebnisse/Erfahrungen sowie Hürden/Herausforderungen, mit denen Projekte im Alltag konfrontiert sind, und erste Lösungsideen/Konzepte/Maßnahmen für andere Einrichtungen verfügbar gemacht werden.
Wir unterstützen die Tandems bei der Dokumentation ihrer Ergebnisse und Erfahrungen, damit andere Einrichtungen darauf zurückgreifen können.
Fristen und Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Bis zum 18.05.2026 können Sie Ihre Bewerbung bei uns einreichen. Genauere Hinweise entnehmen Sie im Dokument „Ausschreibungstext mit wichtigen Hinweisen für die Antragstellung“ im Download-Bereich.
Die Anträge werden von der LAGO und einem externen Beirat gesichtet und es wird eine Projektauswahl getroffen.
Die ausgewählten Projekte können ab ca. Mitte Juni 2026 starten und müssen bis zum 31.10.2027 abgeschlossen sein.
Förderrichtlinien und Hinweise zur Antragstellung
Bitte beachten Sie die geltenden Förderrichtlinien und weitere Hinweise, die im Dokument „Ausschreibungstext mit wichtigen Hinweisen für die Antragstellung“ im Download-Bereich zu finden sind.
Wissenschaftliche Begleitung
Von 2026 bis 2027 wird es wieder eine wissenschaftliche Begleitung der Tandem-Förderung geben. Durch die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft sollen die Ergebnisse aus der Förderung auch für andere Einrichtungen verfügbar gemacht werden.
Laufender Veränderungsprozess der Tandem-Förderung
Während der Förderung von 2024 bis 2025 und im Rahmen einer Ideenwerkstatt im Frühjahr 2026 wurden laufend Rückmeldungen zur Konzeption und Umsetzung der Förderung Rückmeldungen eingeholt. Wir haben geschaut, welche Hinweise umsetzbar waren und u.a. folgende Veränderungen vorgenommen:
Die geförderten Standorte erhalten eine höhere Höchstfördersumme, die an weniger Projekte geht. Ihr Fokus soll auf prozesshaften Vorhaben und dem verfügbar-Machen von Erfahrungen, Methoden etc. liegen. Außerdem haben wir uns um einen geringeren zeitlichen Aufwand für die Antragstellung bemüht und daher beispielsweise den Antrag deutlich schlanker gestaltet. Weitere Veränderungen ergaben sich durch die kürzere Laufzeit der Projektfachstelle Inklusion.
Über Feedback zur neuen Ausschreibung und Konzeption freuen wir uns sehr.
Das war die Tandem-Förderung von 2024 bis 2025…
Von Juni 2024 bis August 2025 wurden im Rahmen der Tandem-Förderung sieben Projekte gefördert. Sie erhielten eine Fördersumme in der Höhe von 5.000 bis 10.000 Euro. Der Fokus lag auf Projektaktivitäten in Kooperation zwischen einer Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit und einer Einrichtung der Behinderten(selbst)hilfe. Hier konnten sowohl projekthafte inklusive Vorhaben als auch prozesshafte Vorhaben wie die inklusive Umgestaltung des Regelangebots umgesetzt werden.
Wissenschaftliche Begleitforschung
Die wissenschaftliche Begleitung des Tandem-Förderprogramms „Zusammen sind wir“ führte ein Team der Hochschule Esslingen unter Leitung von Prof. Dr. Andreas Polutta und Prof. Dr. Wolfgang Stadel durch. Die Forschung verfolgte dabei Fragen nach der Ausgestaltung der Inklusionskonzepte und der praktischen Umsetzung in den Angeboten der Tandems der vergangenen Förderphase.
Zum Abschluss dieser Wissenschafts-Praxis-Kooperation fand eine Abschlussveranstaltung statt. Der Expert*innen-Fachtag unter dem Titel „Kooperationen – Repräsentationen – Aushandlungen. Schlüssel für eine inklusive Kinder- und Jugendarbeit?!“ wurde am 18.11.2025 in Kooperation mit der Hochschule Esslingen veranstaltet.
"Klang und Fun"
Eine Kooperation der Kulturwerkstatt e.V. Reutlingen und der Offenen Hilfen (BAFF / FEDER) – Träger: Lebenshilfe & BruderhausDiakonie
Das inklusive Musikprojekt ist verortet im Haus der Jugend in Reutlingen. Hier hat die Kulturwerkstatt e.V. ihre Proberäume.
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung teilen das gemeinsame Interesse am Musikmachen. Sie begegnen sich in einem lockeren Rahmen, können sich über das Medium Musik kennenlernen und entwickeln zusammen ihre Kreativität.
In wöchentlichen Proben werden die Instrumente vorgestellt und ausprobiert.
Sobald sich eine feste Besetzung herauskristallisiert, wird Einzelcoaching an den Instrumenten angeboten.
Vorrangige Intention ist der Spaß an der Sache, die Freude am Tun, ohne Leistungsdruck.
In Einzelcoachings wird in Ruhe versucht, Rhythmus und Timing zu entwickeln und am Instrument zu üben.
In den Proben findet das gegenseitige Kennenlernen statt, hier wird immer Zeit sein zum Plaudern und Vertrauen fassen. Als Anleitende und musikalische Stützen koordinieren zwei musikpädagogisch erfahrene Mitarbeitende der Kulturwerkstatt e.V. die Proben. Mit viel Kreativität und dank des methodisch-didaktischen Know-hows werden mit der Zeit feste, sprich wiederholbare Musikstücke erarbeitet. Die textlichen Elemente werden zusammen entwickelt oder ergeben sich spontan aus der Situation.
Als Projekterfolg ist hier nicht in erster Linie Ergebnisqualität zu bewerten, als vielmehr die Prozessqualität einzelner kleiner Entwicklungsschritte. Im geeigneten Rahmen wird es Gelegenheit geben, sich auf der Bühne der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Die Tandempartner stehen in regelmäßigem Kontakt und Austausch und beraten sich kollegial. Die Offenen Hilfen stellen Begleit- und Betreuungspersonen bereit.
"Inklusion na klar?! – Auf dem Weg zur inklusiven Umgestaltung eines offenen Treffpunkts für Kinder und Jugendliche"
Eine Kooperation des SOS-Kinderdorf Göppingen, Kinder- und Jugendhilfen und Gemeinsam leben Göppingen e.V.
Die inklusive Umgestaltung des Cafés RESTLOS und eines offenen Jugendtreffs in Göppingen soll in 2 Schritten ablaufen. Im ersten Schritt „Barrieren erkennen – Voraussetzungen schaffen“ ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion und den damit verbundenen Möglichkeiten und Grenzen angedacht. Diese soll sowohl auf Ebene der Mitarbeiter*innen der Gesamteinrichtung, eher theoretisch und auf Ebene der Besucher*innen, eher praktisch geschehen z.B. Rollstuhlparcours, Barrierecheck sowie ein Austausch mit Kindern und Jugendlichen, zu deren Alltag der Umgang mit Barrieren gehört.
Hierbei ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner geplant.
Ebenso soll das Expert*innenwissen, der Kinder und Jugendlichen, die die Einrichtungen bereits besuchen, einfließen.
Im zweiten Teil des Projektes sollen die Regelöffnungstage explizit auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung geöffnet sein. Zusätzlich sollen spezielle Aktionen, die gemeinsam von beiden Kooperationspartnern sowie den Kindern und Jugendlichen geplant und durchgeführt werden, das Projekt ergänzen. Angedacht sind ein Tag der offenen Tür, die Teilnahme an Veranstaltungen im Sozialraum (inklusive Freizeitbörse, Cleanup-Aktionen etc.), Koch-, Back-, Bastel- und Spielaktionen sowie Angebote im Rahmen des Sommerferienprogramms.
Hierdurch soll das Projekt in der Öffentlichkeit vorgestellt und den verschiedenen Zielgruppen (Eltern und zukünftige Besucher*innen) die Möglichkeit gegeben werden, sich gegenseitig kennenzulernen.
"Inklusive Kinderangebote: Gemeinsames Spielen für alle"
Eine Kooperation der SJR Betriebs gGmbH und der Lebenshilfe Pforzheim
Das Projekt „Inklusive Kinderangebote: Gemeinsames Spielen für alle“ ist eine Kooperation zwischen der SJR Betriebs gGmbH und der Lebenshilfe Pforzheim, die darauf abzielt, Kinder von 6 bis 12 Jahren mit und ohne Behinderung durch gemeinsame Aktivitäten zusammenzubringen. Standort des Projekts ist Pforzheim, wo vielfältige inklusive Räume geschaffen werden sollen.
In den Mobilen Kinderangeboten wie dem Spielmobil, Ferienprogrammen und Stadtteilfesten werden Aktivitäten angeboten, die speziell darauf ausgelegt sind, Vorurteile abzubauen und das Miteinander zu fördern. Hierbei spielen speziell ausgebildete Betreuer*innen eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden gleichermaßen eingebunden sind und profitieren.
Das Projekt verfolgt mehrere Ziele: die Förderung von Inklusion, die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Inklusion. Es werden eine erhöhte Teilnahme von Kindern mit Behinderung, gestärkte Beziehungen und langfristige Freundschaften sowie eine positive Resonanz aus der Gemeinschaft erwartet.
Durch Maßnahmen wie interaktive Spiele, kreative Workshops und integrative Sportaktivitäten soll dazu beigetragen werden, die Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu verbessern und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Mit dem Vorhaben sollen speziell Erkenntnisse und Zugewinne für die Spielmobilarbeit erworben und diese in die Fachwelt weitergegeben werden.
"Du kannst das!"
Eine Kooperation des Kinder- und Jugendhaus Feuerbach – Stuttgarter Jugendhaus gGmbH und den Offenen Hilfen der Diakonie Stetten e.V.
„Du kannst das!“ wird über das Medium Kultur Jugendlichen mit und ohne Behinderung inklusive und partizipative Ferienprogramme anbieten. Kultur schafft es, dass eine große Vielfalt an Menschen ihren Platz finden, dass auch junge Menschen mit ihren Talenten und Interessen gemeinsam Erlebnisse schaffen. Wir wollen jungen Menschen Möglichkeiten bieten, Vielfalt positiv zu erleben.
Das Kinder- und Jugendhaus Feuerbach und die Offenen Hilfen der Diakonie Stetten werden gemeinsam in den Faschings-, Oster, und Pfingstferien je eine Woche unterschiedliche kreative Ferienprogramme im Kulturbereich im Kinder- und Jugendhaus Feuerbach organisieren und dabei gleichzeitig Basiswissen in Demokratiebildung vermitteln.
Die Ferienprogramme werden jeweils unter einem Thema stehen (Zirkus, Theater, Streetart) und von allen Teilnehmenden mitentwickelt werden. Dabei wird beabsichtigt, Raum für Begegnung, Freude am gemeinsamen Tun und Verständnis füreinander zu eröffnen.
"AsTI - Assistenz Tandem Inklusiv"
Eine Kooperation der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Schwäbisch Hall – Heimbacher Hofund der Diakoneo Sonnenhof Schwäbisch Hall GgmbH – Offene Hilfen
Durch die Kooperation der Tandempartner können bereits alle Ferienprogramme inklusiv angeboten werden. Dabei bekommen Kinder und Jugendliche mit Behinderung über die Offenen Hilfen eine passende Assistenz gestellt.
Es hat sich in den inklusiven Ferienprogramme und kleineren, weiteren Projekten gezeigt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung oftmals weniger oder gar keine „professionelle“ Assistenz bräuchten, wenn andere Teilnehmende enger miteinbezogen werden würden.
Das würde in der Konsequenz bedeuten, dass insbesondere die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung erhöht wird, da sie viel einfacher und niedrigschwelliger Zugang zu weiteren offenen Angeboten bekommen.
Die Erfahrungen bei den inklusiven Ferienprogrammen haben gezeigt, dass es ein grundsätzliches Interesse von Teilnehmenden gibt, Teilnehmende mit Behinderung „an die Hand zu nehmen“. Oftmals fehlt aber das Wissen, wie das am besten gelingt, eine Sensibilisierung für spezielle Bedürfnisse ist wichtig. Durch die Entwicklung eines niedrigschwelligen Quali-Workshops und die enge fachliche Begleitung von potentiellen „AsTI’s“ (Assistenz Tandem Inklusiv) sollen Kinder und Jugendliche befähigt werden, als Peer-Assistenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung bei Ferienprogrammen und/oder den offenen Angeboten zu begleiten. So können alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam voneinander lernen, ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln, Kompetenzen im sozialen Miteinander finden und stärken und im geschützten Freiraum weitestgehend selbstbestimmt an Angeboten teilhaben.
Ziel ist es, 5 Tandems zu finden. Dafür wird es verschiedene Anreize für die Teilnehmenden der „AsTI’s“ geben, sich zu engagieren.
"Kids Together – Ab durch die Hecke"
Eine Kooperation des Trägervereins Freies Kinderhaus und des Inklusionsvereins Better Together e.V. Nürtingen
Raus aus der Schule – rein in die Stadt: kulturpädagogische Angebote für alle Kinder im öffentlichen Raum bieten Begegnung und Zusammenarbeit zwischen Kindern mit und ohne Behinderung. An 10 bis 12 Nachmittagen im Jahr werden kulturpädagogische Settings im außerschulischen Kontext aufgebaut, die attraktiv für Kinder und leicht erreichbar sind. Arbeiten mit Holz, Malen und Zeichnen, Naturdruck, Mobilitätsparcour – die einzelnen Angebote werden miteinander abgestimmt. Erwachsene mit Behinderung, die den Inklusionsvereins Better Together gegründet haben, werden engagiert, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in ihrer kulturellen Entfaltung zu begleiten und auch anzuleiten. Die Interaktion ermöglicht einen Perspektivwechsel und Einsicht in die Belange von Anderen. Langfristiges Ziel ist die unbeschwerte Teilhabe an den Regelangeboten der Kinder-Kultur-Werkstatt und Jugendwerkstatt.
"Best of both"
Eine Kooperation des à la carte e.V. und dem Club der Wundertüten – Familienzentrum Spatzennest e.V. Tettnang
Musik und Tanz sind zwei Welten, die einfach zusammengehören. Genau wie die Welt der Menschen mit und ohne Behinderung. Dieses Projekt bietet allen tanzwilligen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung die Möglichkeit, über mehrere Monate mehrere Tänze in unterschiedlichen Gruppen einzustudieren. Die Tanzkurse finden in Oberteuringen und den umliegenden Gemeinden statt. In der Kooperation der beiden Tandempartner wird der Club der Wundertüten dem à la carte e.V. beratend im Umgang mit Kindern mit Behinderung zur Seite stehen. Zudem werden Eltern als Unterstützung involviert sein. Am Ende des Projekts soll aus den vielen Tanzgruppen eine Einheit werden, die in einer Musicalaufführung in Oberteuringen ihren Höhepunkt findet.
Links und Downloads
Ausschreibungstext
Antrag
Absichtserklärung
Index von Thomas Meyer und Christina Kieslinger (2014)
Expertise von Thomas Meyer (2016)
Fragen zur Förderung?
Gerne beantworten wir Fragen zur Förderung und begleiten bei der Antragstellung. Melden Sie sich gerne bei:
Mareike Auch
0711 896915-38
projektfachstelle-inklusion@lago-bw.de
Die Sprechstunde zur Antragstellung findet jeden Donnerstag von 13 bis 14 Uhr und Freitag von 10 bis 11 Uhr statt. Natürlich können Sie auch außerhalb dieser Zeit anrufen.
Finanziert durch:
Umgesetzt von:
Die Projektfachstelle Inklusion und Tandem-Förderung werden finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.