Rechtliche Grundlagen
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden und erfüllt gemeinsam mit anderen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit den Auftrag des SGB VIII, das auch die übergeordneten Rahmenbedingungen festlegt. Demnach soll Jugendhilfe laut den §§ 1, 8, und 9
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern
- dazu beitragen, Benachteiligung zu vermeiden und abzubauen
- Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte beraten und unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen
- dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
§11 SGB VIII legt die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit als außerschulische Jugendbildung mit eigenständigem Bildungsauftrag neben der Schule fest. Ihre Angebote richten sich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren. Sie sollen am Alltag, der Lebenswelt und dem Interesse junger Menschen ansetzen und basieren auf freiwilliger Teilnahme. „Anbieter“, d.h. Träger Offener Kinder- und Jugendarbeit sind öffentliche Träger, also beispielsweise Städte oder Gemeinden sowie freie Trägern, zum Beispiel kirchliche Träger oder Vereine. In manchen Bundesländern ist auch das Land Träger der Angebote. Freie Träger sind nach dem Subsidiaritätsprinzip (§ 12 SGB VIII, Vorrang privater vor staatlichen Einrichtungen) von öffentlichen Trägern in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie haben damit einen besonderen Stellenwert in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Finanzierungsmodelle sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Während beispielsweise in Nordrhein-Westfalen das Land überwiegend die Angebote finanziert, sind es in den anderen Bundesländern überwiegend die Kommunen, in Baden-Württemberg beispielsweise zu etwa 85 %.