Tandem-Förderprogramm "Zusammen sind wir"

Illustration von Jan Anderson

+++ Aktuell: Die Antragsfrist für das Förderprogramm ist abgelaufen. +++

 

Was verstehen wir unter Inklusion?

Die Projektfachstelle Inklusion agiert mit dem Ziel die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zu unterstützen und arbeitet daher im Fokus eines Inklusionsbegriffes, der die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit im Fokus hat. Deswegen sehen wir auch die Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus der Behindertenhilfe, Angehörigen und Selbsthilfeverbänden als eine wichtige Chance, um bisher unentdeckte Potentiale gemeinsam zu entfalten.
Inklusion zu ermöglichen, bedeutet (Zugangs-)Barrieren abzubauen. Damit sind nicht nur räumliche Barrieren gemeint, sondern ebenso sprachliche und soziale Barrieren (wie Berührungsängste, Vorurteile, Diskriminierung). Dabei orientieren wir uns am „Index für die Jugendarbeit zur Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“ (Thomas Meyer/Christina Kieslinger), welcher empfiehlt in Einrichtungen

  • inklusive Kulturen
  • inklusive Strukturen/Leitlinien
  • inklusive Praxis

zu entwickeln und zu etablieren. Wir verstehen Inklusion als einen Prozess, der sich am Sozialraum orientiert und sich in einer kontinuierlichen Reflexion den Bedarfen anpasst.

Worum geht es in unserem Tandem-Förderprogramm?

Wir möchten gute Beispiele inklusiver Praxis in gemeinschaftlicher Verantwortung zwischen Akteur*innen der Kinder- und Jugendarbeit und der Behinderten(selbst)hilfe fördern.

Dabei ist es uns wichtig, dass die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an Angeboten, Veranstaltungen oder auch offenen Treffs gestärkt wird. Je nach Arbeitsweise und Schwerpunkt der Einrichtung (ob Verein, Jugendhaus, Aktivspielplatz oder andere) können unterschiedliche Projekte oder auch Regelangebote inklusiv ausgebaut werden.

Über die Zusammenarbeit im Tandem möchten wir die Annäherung der Kinder- und Jugendarbeit mit der Behindertenhilfe ermöglichen. Auf diese Weise können die beiden Arbeitsfelder voneinander lernen und sich mit ihren unterschiedlichen Sichtweisen unterstützen.

Wer kann sich bewerben?

Für das Tandem-Förderprogramm konnten sich gemeinnützige Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit, der kulturellen Jugendbildung, der Jugendarbeit/-bildung im Sport und angrenzende Arbeitsfelder wie die mobile Kinder- und Jugendarbeit gemeinsam mit einem Kooperationspartner aus der Behinderten(selbst)hilfe bewerben. Akteur*innen aus der Behinderten(selbst)hilfe können beispielsweise ein Verband, eine Elterninitiative, ein Selbsthilfeverein, eine Wohngruppe, die Offenen Hilfen etc. sein.

Bitte beachten Sie die geltenden Förderrichtlinien, die im Download-Bereich in der rechten Spalte zu finden sind.

Projektinhalte

Beratung

Alle Projekte erhalten eine beratende Person, mit der anfallende Herausforderungen niedrigschwellig besprochen werden können. Die Berater*innen wiederum tauschen sich während der Projektlaufzeit untereinander und mit einer erfahrenen Supervisorin über den Stand der Beratungen aus.

Vernetzung

Während der Projektlaufzeit laden wir zu Vernetzungstreffen (vorrausichtlich zwei) ein, sodass die Akteur*innen von den gegenseitigen Erfahrungen lernen, sich austauschen und Inklusion in den unterschiedlichen Umsetzungsweisen kennenlernen. Außerdem bekommen sie auf den Vernetzungstreffen Fachinput zu Inklusion und anderen relevanten Themen für ihre Arbeit.

Das erste Vernetzungstreffen wird am 16.10.2024 in Stuttgart stattfinden. Das zweite Vernetzungstreffen ist zwischen Ende Juni und Anfang Juli 2025 geplant - das genaue Datum und der Ort werden noch festgelegt.

Workshops zur Sozialraumorientierung

Für die Umsetzung von Inklusion sind die Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen sowie die Vernetzung mit anderen Akteur*innen im Sozialraum sehr wichtig. Denn Inklusion braucht vielfältige Perspektiven, ein breites Netzwerk und die Zusammenarbeit auf einer breiten Ebene.

Auch wenn für das Projekt insbesondere mit einem*einer Kooperationspartner*in zusammengearbeitet wird, ist es hilfreich eine langfristige Vision für einen inklusiven Sozialraum zusammen mit anderen Akteur*innen aus dem Quartier zu entwickeln.

Für diese Sozialraumorientierung, für die Bildung inklusiver Netzwerke und für die Entscheidung für einen*eine Tandempartner*in haben wir den Workshop „Inklusive Netzwerke im Sozialraum stärken“ angeboten. Dieser online-Workshop fand sowohl am 15.04. als auch am 02.05.2024 statt.

Was wird gefördert? Wie wird gefördert?

 

Beantragt werden konnten:

 

Nicht förderfähig sind:

  • Mittel für Personal
  • Mittel für Veranstaltungen
  • Mittel für Qualifizierung und Weiterbildung
  • Mittel für Öffentlichkeitsarbeit
  • Mittel für die Vernetzung der Akteur*innen
  • Mittel für die Dokumentation des Projektes
  • Bau- und Sanierungsvorhaben
  • bereits begonnene Projekte, wobei Regelangebote inklusiv ausgebaut werden können
  • Anträge von Einzelpersonen, Parteien und Einrichtungen des Landes
  • reine Schulprojekte (Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeit ist möglich)
  • Umsatzsteuerbeträge, die nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als Vorsteuer abgezogen werden können

Die ausgewählten Projektakteur*innen konnten zwischen 5.000 Euro und 10.000 Euro an Förderung beantragen. Außerdem erhalten sie fachliche Begleitung sowie Qualifizierung und Beratung durch externe Projektberater*innen zur Umsetzung der Projektidee. Es müssen Eigenmittel von 10% eingebracht werden.

Wichtig ist, dass die Einrichtungen mit einem*r Akteur*in aus der Behinderten(selbst)hilfe zusammenarbeiten und ein Tandem bilden. Die Zusammenarbeit sollte auch im gemeinsamen Finanzplan berücksichtigt werden.

Hierbei waren zudem die geltenden Förderrichtlinien, die im Download-Bereich in der rechten Spalte zu finden sind, zu beachten.

Förderbedingungen

Bitte beachten Sie die geltenden Förderrichtlinien, die im Download-Bereich in der rechten Spalte zu finden sind.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Für die Beantragung einer Projektförderung füllten interessierte Einrichtungen ein Projektantragsformular, einen Kosten- und Finanzierungsplan und die Absichtserklärung zur Zusammenarbeit aus.

Die Bewerbungsfrist war der 14.05.2024.

Die Anträge wurden von der LAGO und einem externen Beirat gesichtet und bewertet. In der Projektauswahlsitzung wurden 7 Projekte ausgewählt, die eine Förderung erhalten.

Die ausgewählten Projekte konnten ab Ende Juni 2024 starten und müssen bis zum 31.08.2025 abgeschlossen sein.

Projekte und Kooperationen

Hier stellen wir zukünftig die geförderten Projekte und Ideen vor.

Wer fördert?

Das Tandem-Förderprogramm „Zusammen sind wir“ ist ein neues Projekt der Projektfachstelle Inklusion, das die Annäherung der beiden Arbeitsfelder Kinder- und Jugendarbeit und Behindertenhilfe unterstützt. Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Landesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendbildung (LAGO). Die LAGO ist der Dachverband der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg und seit Jahren engagierte Akteurin in Projekten, die die Teilhabechancen von jungen Menschen verbessern und die Interessen von Fachverbänden und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit gegenüber der Landespolitik zu vertreten. Die bei der LAGO angesiedelte Projektfachstelle Inklusion wird seit 2021 vom baden-württembergischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gefördert, um die spezifischen Bedarfe der Kinder und Jugendarbeit in Baden-Württemberg zum Thema Inklusion zu bündeln und sich mit Akteur*innen der Behinderten(selbst)hilfe zu vernetzen.